Anl. 5 EU-JZG (Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union), nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen - JUSLINE Österreich
Anl. 5 EU-JZG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
EU-JZG - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.04.2025
(Anm.: Anhang V und die Änderung BGBl. I Nr. 134/2011 sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anhang römisch fünf und die Änderung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2011, sind als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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