Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Formblatt nach Artikel 31 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Unterrichtung)
[siehe Dokument Anhang XIX]
(Anm.: Anhang XIX als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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