§ 7a ETG 1992 Notifizierung

ETG 1992 - Elektrotechnikgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Behörde zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen für die Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, ABl. Nr. L 96 vom 29.03.2014 S. 79, ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft.

In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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