§ 8 ESV 2012

ESV 2012 - Elektroschutzverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für

1.

elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,

2.

elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,

3.

ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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