§ 62a EStG 1988

EStG 1988 - Einkommensteuergesetz 1988

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
  1. (1)Absatz einsIn folgenden Fällen gilt ein Nettoarbeitslohn als vereinbart:
    1. 1.Ziffer einsDer Arbeitgeber hat die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt.Der Arbeitgeber hat die Anmeldeverpflichtung des Paragraph 33, ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt.
    2. 2.Ziffer 2Der Arbeitgeber hat den gezahlten Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile im Sinne des § 25) nicht im Lohnkonto (§ 76) erfasst, die Lohnsteuer nicht oder nicht vollständig einbehalten und abgeführt, obwohl er weiß oder wissen musste, dass dies zu Unrecht unterblieben ist, und er kann eine Bruttolohnvereinbarung nicht nachweisen.Der Arbeitgeber hat den gezahlten Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge und Vorteile im Sinne des Paragraph 25,) nicht im Lohnkonto (Paragraph 76,) erfasst, die Lohnsteuer nicht oder nicht vollständig einbehalten und abgeführt, obwohl er weiß oder wissen musste, dass dies zu Unrecht unterblieben ist, und er kann eine Bruttolohnvereinbarung nicht nachweisen.
    3. 3.Ziffer 3Der Arbeitnehmer wird gemäß § 83 Abs. 3 unmittelbar als Steuerschuldner in Anspruch genommen.Der Arbeitnehmer wird gemäß Paragraph 83, Absatz 3, unmittelbar als Steuerschuldner in Anspruch genommen.
  2. (2)Absatz 2Die Annahme einer Nettolohnvereinbarung gilt nicht,
    • Strichaufzählungwenn für die erhaltenen Bezüge die Meldepflichten gemäß den §§ 119 ff BAO oder § 18 GSVG erfüllt wurdenwenn für die erhaltenen Bezüge die Meldepflichten gemäß den Paragraphen 119, ff BAO oder Paragraph 18, GSVG erfüllt wurden
    • Strichaufzählungfür geldwerte Vorteile gemäß § 15 Abs. 2.für geldwerte Vorteile gemäß Paragraph 15, Absatz 2,
In Kraft seit 31.12.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 62a EStG 1988


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 62a EStG 1988 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

71 Entscheidungen zu § 62a EStG 1988


Entscheidungen zu § 62a EStG 1988


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 62a EStG 1988


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 62a EStG 1988 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EStG 1988 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 62 EStG 1988
§ 63 EStG 1988