Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beiziehung eines fachkundigen Laienrichters finden auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Exekutionsverfahren keine Anwendung.
In Kraft seit 01.05.2022 bis 31.12.9999
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