§ 2 ElUELzVO

ElUELzVO - Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Übermittlungsstelle ist das Datensammelsystem ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern), das durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger als Auftragsverarbeiter der Finanzämter im Sinne des Art 28 DSGVO eingesetzt wird.

In Kraft seit 19.12.2020 bis 31.12.9999
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