Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird
StF: BGBl. II Nr. 216/2005
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 4 Abs. 5 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:
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