Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Unter Interoperabilität versteht man die Eignung eines Eisenbahnsystems für einen sicheren und durchgehenden Zugverkehr, indem den dafür erforderlichen Leistungskennwerten entsprochen wird.
In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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