Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Unter Erneuerung versteht man umfangreiche Arbeiten zum Austausch eines Teilsystems oder eines Teiles davon, mit denen die Gesamtleistung des Teilsystems nicht verändert wird.
In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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