§ 6 EinModV § 6

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Modellfunktion Fachbearbeitung umfasst die abschließende und selbstständige Bearbeitung von fallbezogenen Problemstellungen innerhalb eines klar abgegrenzten Fachbereichs oder den vielfältigen Einsatz in mehreren Sachbereichen nach einem vorgegebenen Rahmen. Neben der regelmäßigen Vornahme von Analysen, der Bewertung von Sachverhalten und der Planung und Ausführung eigener Aufgaben, sind fallweise in der anspruchsvollsten Ausprägung auch andere Mitarbeiterinnen bzw Mitarbeiter oder Organisationsbereiche fachlich zu unterstützen. Dabei sind auch die fachliche Überprüfung von Arbeitsresultaten sowie die Unterweisung und Information von Kolleginnen und Kollegen mitumfasst. Dies erfordert allgemeine Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu nach groben Vorgaben getroffenen Feststellungen, Entscheidungen und übertragenen Projekten.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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