§ 34 EheG

EheG - Ehegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Ehe wird durch gerichtliches Urteil aufgehoben. Sie ist mit der Rechtskraft des Urteils aufgelöst.

In Kraft seit 01.08.1938 bis 31.12.9999
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