Norm: 6.DVEheG §1 Abs1 B6.DVEheG §34MG §19 Abs2 Z7
Rechtssatz: Wird eine Dienstwohnung (entgegen § 4 der 6.DVEheG) der Ehegattin, die nicht Dienstnehmerin ist, als alleiniger Mieterin zugesprochen, so erwirbt sie dadurch die Mietrechte nur in demselben Umfange, in dem sie ihrem geschiedenen Mann als Dienstnehmer zustanden; scheidet der Mann aus dem Werk aus, dann kann gegen sie mit Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 7 MG vorgegangen werden. ... mehr lesen...