Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024
In Kraft seit 15.07.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 § 62 DSG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 § 62 DSG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 § 62 DSG