Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Bundesgesetz gilt für Dienstleistungen, die von einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder.
In Kraft seit 22.11.2011 bis 31.12.9999
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