Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung gilt nicht für Druckbehälter, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen vor Inkrafttreten dieser Verordnung aufgestellt wurden.
(2)Absatz 2Auf Druckbehälter, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung einem Standortwechsel unterzogen oder mit einem anderen Medium betrieben werden, sind die Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden.
In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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