§ 5 DBA-VO Sonstige Regeln für die Aufstellung

DBA-VO - Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der §§ 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.

In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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