§ 5 DBA-VO Sonstige Regeln für die Aufstellung

Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999

Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der §§ 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 10.10.1998 bis 28.12.2015

Bei der Aufstellung jener Druckbehälter, welche eine in den technischen Regeln der §§ 3 und 4 nicht abschließend behandelte und nach vernünftigem Ermessen vorhersehbare Gefährdung erwarten lassen, sind von der Behörde zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos dieser Gefährdung vorzusehen.

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