§ 41 CGW Außer-Kraft-Treten

CGW - Chancengleichheitsgesetz Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Das Gesetz über die Hilfe für Behinderte (Wiener Behindertengesetz – WBHG), LGBl. für Wien Nr. 16/1986 in der geltenden Fassung, tritt mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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