Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas oder zum Zweck der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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