§ 18m BThPG

BThPG - Bundestheaterpensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.07.2024

§ 5b Abs. 2a gilt auch für Personen, die am 30. Juni 2007 Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Bundesgesetz haben.

In Kraft seit 01.08.2007 bis 31.12.9999
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