§ 384 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 114/2021 in Kraft:

1.

mit 1. Juli 2021 die §§ 372 Abs. 4, 374b Abs. 2 und 378 Abs. 1;

2.

rückwirkend mit 8. Juni 2021 die Überschrift zu § 374a und Abs. 2a.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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