§ 379 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2020 in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 2021 die §§ 372 Abs. 2 bis 4 und 378 samt Überschrift;

2.

rückwirkend mit 1. Mai 2020 die §§ 156 Abs. 4 und 156a samt Überschrift.

In Kraft seit 24.12.2020 bis 31.12.9999
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