§ 391 BSVG (weggefallen)

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
§ 391 BSVG seit 19.07.2022 weggefallen.
In Kraft seit 20.07.2022 bis 31.12.9999
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