§ 381 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die Überschrift zu § 374a sowie § 374a Abs. 1 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2021 tritt rückwirkend mit 1. April 2021 in Kraft.

In Kraft seit 15.05.2021 bis 31.12.9999
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