§ 286 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die §§ 24d samt Überschrift, 26 Abs. 1, 1a in der Fassung der Z 4 und Abs. 2 sowie 27 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) § 26 Abs. 1a in der Fassung der Z 3 tritt rückwirkend mit Ablauf des 31. März 2003 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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