§ 86 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 145/2003 tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Paragraph 86, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 145 aus 2003, tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
In Kraft seit 31.12.2003 bis 31.12.9999
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