Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die
1.
am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
2.
am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.
In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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