Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Prüfungen an Seilfahrtanlagen zur Überwachung der Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit müssen so sorgfältig durchgeführt werden, daß auftretende Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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