§ 18 BohrarbV Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

BohrarbV - Bohrarbeitenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sind die Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF, BGBl. Nr. 240/1991, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.

In Kraft seit 25.05.2005 bis 31.12.9999
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