Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Abschusspläne und Abschussverfügungen für das beim Inkrafttreten der Verordnung laufende Jagdjahr behalten ihre Gültigkeit.
In Kraft seit 18.05.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 11 Bgld. WSRV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 Bgld. WSRV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 11 Bgld. WSRV