§ 15 Bgld. UHG Umsetzungshinweise

Bgld. UHG - Burgenländisches Umwelthaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt:

1.

Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S 56;

2.

Richtlinie 2006/21/EG über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, ABl. Nr. L 102 vom 11.04.2006 S 15;

3.

Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S 114.

In Kraft seit 12.01.2010 bis 31.12.9999
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