Die Landesregierung hat die Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu fördern, insbesondere über Risiken und mögliche akute und chronische Auswirkungen ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt sowie über die Verwendung nichtchemischer Alternativen. Alle erforderlichen Maßnahmen sind im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/128/EG durchzuführen.
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