Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009 S. 71, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 161 vom 29.06.2010 S. 11, umgesetzt.
In Kraft seit 12.03.2016 bis 31.12.9999
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