§ 4 Bgld. PSGV Anforderung an die Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte

Bgld. PSGV - Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Die Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte hat durch eine autorisierte Werkstätte gemäß der Prüfanleitung der Anlage 1 und den harmonisierten europäischen Normen

 

ÖNORM

TITEL

AUSGABE

EN ISO 16122-1

Land- und Forstmaschinen-

Kontrolle von in Gebrauch befindlichen

Pflanzenschutzgeräten- Teil 1:

Allgemeines (ISO 16122-1: 2015)

12. Juni 2015

EN ISO 16122-2

Land- und Forstmaschinen-

Kontrolle von in Gebrauch befindlichen

Pflanzenschutzgeräten- Teil 2:

Geräte mit horizontalem Gestänge

(ISO 16122-2: 2015)

12. Juni 2015

EN ISO 16122-3

Land- und Forstmaschinen-

Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten- Teil 3:

Geräte mit vertikalem Gestänge, Sprühgeräte

und ähnliche Geräte

(ISO 16122-3: 2015)

12. Juni 2015

EN ISO 16122-4

Land- und Forstmaschinen-

Kontrolle von in Gebrauch befindlichen

Pflanzenschutzgeräten zum Ausbringen

von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen

Düngemitteln- Teil 4: Fest installierte und

teilbewegliche Geräte

(ISO 16122-4: 2015)

12. Juni 2015

 

(2) Für die wiederkehrende Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte sind ausschließlich kalibrierte Geräte zu verwenden.

In Kraft seit 12.03.2016 bis 31.12.9999
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