§ 9 Bgld. MSFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bgld. MSFG - Bgld. Musikschulförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 1993 in Kraft.

(2) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(3) § 7 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.

In Kraft seit 28.07.2015 bis 31.12.9999
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