Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für das Land Burgenland wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es wird als „Landesverwaltungsgericht Burgenland“ bezeichnet und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Eisenstadt.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 Bgld. LVwGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 Bgld. LVwGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 Bgld. LVwGG