Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für das Land Burgenland wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet. Es wird als „Landesverwaltungsgericht Burgenland“ bezeichnet und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Eisenstadt.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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