§ 18 Bgld. LDLG Verweisungen

Bgld. LDLG - Burgenländisches Landesdienstleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

1.

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 161/2013;

2.

E-Government-Gesetz - E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 83/2013;

3.

Zustellgesetz - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 33/2013.

(2) Die in diesem Gesetz zitierte unionsrechtliche Vorschrift steht derzeit in folgender Fassung in Geltung:

Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 36.

In Kraft seit 22.04.2016 bis 31.12.9999
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