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(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:
1. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, | |||||||||
2. | E-Government-Gesetz - E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
3. | Zustellgesetz - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung des Gesetzes |
(2) Die in diesem Gesetz zitierte unionsrechtliche Vorschrift steht derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 36. |
(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:
1. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, | |||||||||
2. | E-Government-Gesetz - E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Gesetzes | |||||||||
3. | Zustellgesetz - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung des Gesetzes |
(2) Die in diesem Gesetz zitierte unionsrechtliche Vorschrift steht derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 36. |