§ 19 Bgld. LDLG Umsetzungshinweis

Bgld. LDLG - Burgenländisches Landesdienstleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 36.

In Kraft seit 28.12.2011 bis 31.12.9999
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