Im Sinne dieses Gesetzes gilt oder gelten als
1. | Verfügungsberechtigte oder Verfügungsberechtigter: | |||||||||
Eigentümerin oder Eigentümer von Feuerungsanlagen sowie eine Person, die aufgrund eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Gebrauchsüberlassungsvertrags zur Nutzung einer Feuerungsanlage berechtigt ist | ||||||||||
2. | Feuerstätte: Einrichtung, in der feste, flüssige oder gasförmige Stoffe verbrannt werden können, wobei Abgase in einer solchen Menge entstehen, dass sie abgeleitet werden müssen | |||||||||
3. | Rauchfangkehrerin oder Rauchfangkehrer: Eine Person, die nach den gewerberechtlichen Bestimmungen zur Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes befugt ist | |||||||||
4. | Feuerungsanlage: Anlage, welche aus einer Feuerstätte sowie Verbindungsstücken, Rauch-, Abgas- und/oder Sonderfängen besteht | |||||||||
5. | Kehrung: Überprüfungs- und/oder Reinigungsarbeiten, die auf Grund der Gewerbeordnung 1994 nur von der Rauchfangkehrerin oder vom Rauchfangkehrer durchgeführt werden dürfen | |||||||||
6. | Be- und/oder Entlüftungseinrichtung: Anlage zur Beund/oder Entlüftung von Räumen | |||||||||
7. | Verbindungsstück: Verbindung zwischen einer Feuerstätte und der Anschlussstelle an den Fang. Das Verbindungsstück kann entweder lösbar oder mit dem Gebäude fest verbunden sein (Poterie). | |||||||||
8. | Abgasanlage: Einrichtung, die zur Abführung der Abgase aus fanggebundenen Gasfeuerstätten ins Freie dient. Sie besteht aus einem mit dem Gebäude fest verbundenen Verbindungsstück (Poterie) und dem Abgasfang. | |||||||||
9. | Abgasleitung: Verbindung zwischen einer Gasfeuerstätte (Außenwandgasgerät) und der Abgasausmündung ins Freie. Als Abgasleitungen sind nur mit Gasgeräten typengeprüfte Abgassysteme zulässig, bei denen die Abgase durch eine Außenwand oder ein Flach- oder Schrägdach ins Freie abgeleitet werden. Durchquert eine solche Abgasleitung einen anderen Brandabschnitt (zB Dachraum), so gilt sie in diesem Bereich als Abgasfang. | |||||||||
10. | Kehrobjekt: Gebäude mit Kehrgegenständen | |||||||||
11. | Kehrgegenstand: Rauch- und/oder Abgasfang, Poterie |
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