§ 85a Bgld. KAG 2000 Umsetzungshinweise

Bgld. KAG 2000 - Burgenländisches Krankenanstaltengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

RL 2002/98/EG zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, ABI. L 33 vom 08.02.2003 S. 30;

2.

RL 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe, ABI. L 207 vom 06.08.2010 S. 14;

3.

RL 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABI. L 88 vom 04.04.2011 S. 45.

In Kraft seit 29.11.2017 bis 31.12.9999
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