§ 119 Bgld. JagdG 2017

Bgld. JagdG 2017 - Burgenländisches Jagdgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(Anm.: § 119 entfallen mit LGBl. Nr. 8/2021)

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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