Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Gemeindebedienstete haben einander achtungsvoll zu begegnen und sich so zu verhalten, dass die menschliche Würde anderer Personen nicht verletzt wird; gleichzeitig fördern sie die dienstliche Zusammenarbeit.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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