§ 35 Bgld. G-PVWO Inkrafttreten

Bgld. G-PVWO - Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 2 und § 11 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2016 treten mit 1. März 2016 in Kraft.

In Kraft seit 01.03.2016 bis 31.12.9999
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