Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung (Bgld. G-PVWO) Fundstelle

Bgld. G-PVWO - Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2000 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Bgld. G-PVWO)

StF: LGBl. Nr. 33/2000

Änderung

LGBl. Nr. 16/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des 3. Abschnittes, insbesondere der §§ 14 bis 16 und 19 bis 24 des Burgenländischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes (Bgld. G-PVG), LGBl. Nr. 78/1999, wird verordnet:

In Kraft seit 01.06.2000 bis 31.12.9999
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