Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Die Landesregierung hat zur Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Bediensteten durch Verordnung nähere Regelungen über die Ausgestaltung von
1.
Amtsgebäuden,
2.
Arbeitsräumen und Arbeitsstätten auf Baustellen sowie
3.
Baustellenarbeitsplätzen innerhalb von Räumen
zu treffen.
In Kraft seit 02.10.2001 bis 31.12.9999
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