Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Änderungen des § 3 Abs. 2, der §§ 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2008, treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
In Kraft seit 31.01.2008 bis 31.12.9999
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