Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
(Anm.:entfallen mit LGBL. Nr. 93/1992)
In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 23 Bgld. BG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 23 Bgld. BG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 23 Bgld. BG