§ 13 BGBlG

BGBlG - Bundesgesetzblattgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Daten, die nur der Information über das Recht der Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) dienen, können im Internet ebenfalls unter der Adresse

 

www.ris.bka.gv.at

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In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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